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Startgelderstattung für Freiwasserwettkämpfe

Unter gewissen Voraussetzungen erstattet der BSV Friesen 1895 e. V. die Startgelder bei Freiwasserwettkämpfen. Die genauen Regelungen und das Vorgehen zur Erstattung ist hier beschrieben:

Voraussetzungen

  • Sofern bei der Anmeldung ein Start im Namen eines Vereins angegeben werden kann,  ist der “BSV Friesen 1895” zu benennen. 

  • Tragen der Vereinskleidung vor / während / nach dem Wettkampf.

  • Berichterstattung inkl. Foto, idealerweise mit Vereinskleidung im Nachgang zum Wettkampf auf unserer Homepage & Social Media (wie z. B. hier oder hier).

  • Es werden nur erfolgreich beendete Wettkampfteilnahmen erstattet.

  • Nichtantreten und Kosten aufgrund unrechtmäßigen Verhaltens sind nicht erstattungsfähig (vgl. § 10 Sportordnung).

  • Es werden nur Ausgaben für Meldegelder des laufenden Kalenderjahrs übernommen.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer Antragstellung per Mail an info@bsv-friesen.de.

Dabei sind folgende Unterlagen bis spätestens 1. Dezember eines Jahres einzureichen:

  • Name und Geburtsdatum des/der Athlet*in

  • Wettkampfprotokoll, aus dem die erfolgreiche Teilnahme als Athlet*in des “BSV Friesen 1895” hervorgeht (sofern diese Angabe möglich war)

  • Nachweis über die Berichterstattung zum Wettkampf (nur eine Berichterstattung je Wettkampf erforderlich)

  • Nachweis über die Meldegeldzahlung

  • Zielkontonummer für die Überweisung

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